Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich möchte Sie zur Coronavirus-Lage in Bärenstein und Königswalde informieren.
Aktueller Stand im Erzgebirgskreis:
(Angaben des RKI Stand 23.01.2021, 00:00 Uhr)
Fälle gesamt: 19.213
Fälle letzte 7 Tage/100.000 Einwohner: 149,3
Todesfälle: 541
Dashboard Fallzahlen je Bundesland / Landkreis (Angaben des RKI)
Aktuelle Information des Freistaates Sachsen bzw. des Erzgebirgskreises:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO
vom 08.01.2021, gültig ab 11.01.2021 bis 07.02.2021
Karte mit dem 15 km Radius (ausgehend vom Rathaus Bärenstein)
Serviceportal zur Impfung gegen das Corona-Virus
Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das sächsische Kabinett am 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021 wurden dabei berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen die Infektionszahlen senken und die Dynamik der Corona-Pandemie eindämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021.
Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar 2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung weiter.
Was wurde neu geregelt?
Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen: Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln wahrzunehmen und die Auslastung von Bussen und Bahnen auf ein Minimum zu beschränken. Zudem gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.
Verschärfte Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.
Ausgangsbeschränkungen gelten weiter
Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.
Schulen, Internate und Kindertagesstätten weiter geschlossen
Die neue Corona-Schutz-Verordnung sieht auch vor, dass Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis einschließlich 7. Februar 2021 weiter geschlossen bleiben. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen ab dem 18. Januar 2021 wieder besuchen. Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschule (Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten
Hinweise: Eltern können die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit inklusive der Arbeitgeberbestätigung bis 15. Dezember 2020 den Einrichtungen zur Notbetreuung nachreichen.
Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung.
vom 13.08.2020, gültig vom 31.08.2020 bis 21.02.2021 [in der Lesefassung vom 05.11.2020]
Änderung des Geltungszeitraumes
Mund-Nasenbedeckung in der Schule - wer, wann, wo?
Musterformular Gesundheitsbestätigung
Sportanlagen:
Die Turnhallen und Außensportanlagen in Bärenstein und Königswaldes sind für den Vereinssport geschlossen. Das Schwimmbad in Königswalde bleibt ebenfalls geschlossen.
Rathäuser und gemeindliche Einrichtungen:
Die Rathäuser in Bärenstein und Königswalde sind zu den Öffnungszeiten geöffnet. Um die Kontakte so gering wie möglich zu halten, wird um Terminabsprache gebeten. Die Gemeindebüchereien sind zur zur Abholung von Medien geöffnet. Beim Betreten der Einrichtungen ist eine MNB zu tragen. Weiterhin gelten natürlich die gültigen Abstands- und Hygieneregeln.
Grenze zur Tschechischen Republik:
Ab dem 17.11. sind Einreisen aus Deutschland für EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit einer von einem EU-Staat ausgestellten langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubis – bis auf Ausnahmen - nur noch mit einem negativen COVID-PCR-Test und mit einer Online-Anzeige der Einreise, die vor Einreise erfolgen muss, möglich (Quelle: Auswärtiges Amt). Weitere Informationen erhalten sie auf der Websiten des Auswärtigen Amtes bzw. der
Deutschen Botschaft in Prag.
Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den »Kleinen Grenzverkehr« geändert. Die sächsische Quarantäne-Verordnung wurde entsprechend angepasst. Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe. Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.
Informationen zum Infektionsgeschehen in der Tschechischen Republik finden Sie hier.
Ich werde Sie weiterhin bestmöglich auf dem Laufenden halten. Bleiben Sie gesund!
Ihr/Euer
Bürgermeister
Silvio Wagner
#WirFürBärenstein
Zentrale Corona-Informationsseite Freistaat Sachsen
Wichtige Telefonnummern:
Zentrale Corona-Hotline Freistaat Sachsen: 0800 – 1000 214
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Hotline Gesundheitsamt Erzgebirgskreis: 03733 / 831 4444 & 03771 / 277 4444