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from Bärenstein

Die Meldebehörde informiert: Online-Wahlscheinanträge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Jeder Wahlberechtigte erhält dazu bis spätestens 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigungskarte.

Wer nicht die Urnenwahl im Wahlraum in Anspruch nehmen möchte oder kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Zu diesem Zweck ist auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigungskarte ein Wahlscheinantrag abgedruckt.

Man kann die Abgabe des Briefwahlantrages natürlich auch bequem ONLINE erledigen. Der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte QR-Code leitet den Antragsteller direkt zu seinem vorausgefüllten Wahlscheinantrag. Somit erspart man sich die Abgabe der Wahlscheinkarte im Rathaus bzw.  den Postversand.

Die Beantragung eines Wahlscheines mit den entsprechenden Briefwahlunterlagen kann jeder Wahlberechtigte hier vornehmen: Wahlscheinantrag

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Meldebehörde zur Verfügung (Telefon: 037347-18411 oder 03733/181716).