Grundhafter Ausbau "Wiesensteig" in Bärenstein

Grundhafter Ausbau des "Wiesensteig" in 09471 Bärenstein

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Deckenerneuerung einschl. Erneuerung der Randbereiche der Anliegerstraße "Wiesensteig" in Bärenstein auf einer Länge von ca. 345 m, mit der Flurstücksnummer 427a, Gemarkung Bärenstein.

Karte mit Ausbaubereich

Die Fahrbahn ist im gesamten Baubereich mit Asphaltbeton befestigt, welcher sich baulich in einem sehr schlechten Zustand befindet und einer dringenden Erneuerung bedarf. Die Asphaltoberfläche weist viele Schadstellen in Form von Rissen und Asphaltausbrüchen auf, so dass man in verschiedenen Bereichen nicht mehr von einer geschlossenen Straßendecke sprechen kann, da die Schadstellen einfach zu großflächig sind. Eine geordnete Straßenentwässerung ist nicht vorhanden. Das Oberflächenwasser fließt überwiegend unkontrolliert über das Quergefälle zum Hang hin. Somit kommt es an vielen Stellen im Fahrbahnbereich zum Einringen von Regenwasser in den Straßenoberbau, wodurch es zur fortschreitenden Zerstörung der Fahrbahn, begünstigt durch Frost- und Tauperioden kommt.

Umfang des Bauvorhabens ist neben der Erneuerung der Asphaltdecke die Herstellung der Randbereiche.

Zur Verbesserung der Wasserführung werden Hochborde angeordnet und die Straßenentwässerung neu hergestellt.

Ziel der Maßnahme ist es, die baulichen Mängel zu beseitigen und damit die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Aufgrund der Verbesserung der oberflächigen Straßenentwässerung einschl. Erneuerung der Fahrbahndecke werden die derzeitig vorhandenen Umweltbeeinträchtigungen aller Verkehrsteilenhmer deutlich verringert, einschließlich der Senkung von Lärm- und Schadstoffimmissionen.  Es sind keine Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen. Das vorhandene Landschaftsbild wird durch den Deckenaufbau nicht beeinflusst.  

Das Vorhaben << Grundhafter Ausbau "Wiesensteig" in 09471 Bärenstein" >> wird mit Mitteln nach der Richlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014) vom 15.12.2014 mit einem Maximalbetrag von 299.965,50 Euro (Ident-Nr.: 512021006801LDR) gefördert.